EU Markenanmeldung

hacken Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihrer Gemeinschafts-Markenanmeldung durch im Markenrecht erfahrene Fachanwälte
hacken Persönliches Gespräch über die Zielsetzung Ihrer Markenanmeldung und den angestrebten Schutzumfang
hacken Identitätsrecherche bzgl. bestehender Gemeinschaftsmarken und IR-Marken
hacken Erstellung eines optimalen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für Ihre Gemeinschaftsmarke
hacken Fertigung Ihrer Gemeinschafts-Markenanmeldung
hacken Übermittlung der Anmeldung an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), Alicante, Spanien
hacken Führung der Standardkorrespondenz mit dem HABM**
hacken Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung
hacken Übersendung Ihrer elektronischen Markenurkunde
hacken Festpreis. Keine versteckten Kosten.


Anwaltliches Pauschal-Honorar: 599,- Euro*

zzgl. der amtlichen Gebühren von 900€ für die Anmeldung Ihrer Gemeinschaftsmarke in bis zu drei Klassen, für jede zusätzliche Klasse erhebt das HABM eine Gebühr von 150€.



10 gute Gründe für die Anmeldung Ihrer Gemeinschaftsmarke


1 Einheitlicher Schutz Ihrer Kennzeichen in sämtlichen Staaten der Europäischen Union
 
Mit einer einzigen Markenanmeldung gewährt Ihnen die Gemeinschaftsmarke einheitlich hohen Schutz, der überall in der Europäischen Union gilt. Als Inhaber einer Gemeinschaftsmarke haben Sie die ausschließliche Rechte an dem geschützten Kennzeichen, durch die Sie verhindern können, dass Dritte Ihre Marke für geschäftliche oder gewerbliche Tätigkeiten verwenden.

2 Einfaches Verfahren und einfache Handhabung
Die Markenanmeldung einer Gemeinschaftsmarke beim HABM bedeutet im Vergleich zur Anmeldung einzelner nationaler Marken weniger Formalitäten und eine einfachere anschließende Handhabung durch:
  • Vornahme einer einzigen Markenanmeldung für die gesamte EU;
  • eine einzige Verfahrenssprache;
  • eine einzige zentrale Verwaltungsstelle;
  • eine einzige zu verwaltende Akte.

3 Geringe Kosten
Durch die Vornahme lediglich einer einzigen Markenanmeldung für die gesamte EU fallen erheblich geringere Kosten an, als wenn in allen oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Kosten für jeweils gesonderte Markenanmeldungen aufzubringen wären.

4 Inanspruchnahme von Prioritätsrechten möglich

Der Anmelder einer Gemeinschaftsmarke kann die Priorität einer identischen älteren nationalen oder internationalen Marke für dieselben Waren und Dienstleistungen beanspruchen. Dies muss binnen einer Frist von sechs Monaten erfolgen, welche mit dem Tag der Einreichung der ersten Markenanmeldung beginnt. Dadurch kommt er bereits ab dem früheren Datum in den Genuss des Markenschutzes.

Handelt es sich bei der älteren Marke um eine Gemeinschaftsmarke, so kann diese auch dazu verwendet werden, später identische Marken in anderen Ländern anzumelden und die Priorität der älteren Gemeinschaftsmarkenanmeldung in Anspruch zu nehmen.


5 Leicht zu erfüllende Benutzungsanforderungen
Gemeinschaftsmarken gewähren eine fünfjährige Benutzungsschonfrist, innerhalb derer der volle Markenschutz auch ohne Benutzung der Marke besteht. Die Aufnahme der Benutzung zum Ende der Schonfrist in nur in einem einzigen Mitgliedstaat reicht bereits aus, um den Schutz der Gemeinschaftsmarke europaweit aufrecht zu erhalten.

6 Umfassender und effektiver Rechtsschutz

Verletzungsklagen können vor den Gemeinschaftsmarkengerichten erhoben werden. Dies sind von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benannte nationale Gerichte, die über die Verfahren im Bereich der Gemeinschaftsmarken befinden. Ihre Urteile gelten in der gesamten Europäischen Union. Dadurch wird vermieden, dass Verletzer in jedem Mitgliedstaat einzeln verfolgt werden müssen. Nur die Gemeinschaftsmarke bietet einen solchen EU-weiten Markenschutz.

Im Verletzungsfall können nicht nur Unterlassungsansprüche, sondern auch Schadensersatz, Abschöpfung des Verletzergewinns oder fiktive Lizenzgebühren geltend gemacht werden. Zudem haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung Ihrer Rechtsverfolgungskosten.


7 Erfolgreich gegen Domaingrabber vorgehen
Falls ein Domaingrabber Ihr Kennzeichen als Domain-Namen registriert, können Sie mit einer Gemeinschaftsmarke nachweisen, dass Sie die besseren Rechte an dem Kennzeichen haben. Aufgrund Ihres Markenschutzes können Sie über das ICANN-Schiedsverfahren schnell und kostengünstig sogar die Übertragung der Domain an Sie erwirken – ganz egal, in welchem Land der Welt der Domaingrabber sitzt.

8 Weitreichende Möglichkeiten, die Gemeinschaftsmarke wirtschaftlich zu verwerten
 

Die Gemeinschaftsmarke kann, unabhängig von der Übertragung des Unternehmens, zu dem sie gehört, für alle oder einen Teil der Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, veräußert werden.

Für die Gemeinschaftsmarke können weiterhin ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenzen vergeben werden. Diese Lizenzen können für das gesamte Gebiet der Europäischen Union oder auch nur für einen Teil der Union erteilt werden.


9 Ein älteres Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union
 
Die Gemeinschaftsmarke ist ein älteres Recht, das jeder jüngeren Marke oder jedem sonstigen jüngeren Recht in jedem Mitgliedstaat entgegengehalten werden kann. Dies ermöglicht es Inhabern von Gemeinschaftsmarken, ihr Ausschließlichkeitsrecht nicht nur auf Gemeinschaftsebene, sondern auch gegenüber jüngeren nationalen Marken oder sonstigen Rechten (z.B. Firmennamen, Domainregistrierungen, etc.) durchzusetzen.

10 Erweiterung vorprogrammiert

Durch die Erweiterung der Europäischen Union um neue Mitgliedstaaten umfasst die Europäische Union mittlerweile 27 Mitgliedstaaten. Zurzeit gibt es eine Reihe von Beitrittskandidaten (z.B. Island, Kroatien, Mazedonien oder die Türkei). Bei jeder neuen Erweiterung der EU erstrecken sich alle bestehenden Gemeinschafts-Markenanmeldungen und -eintragungen automatisch auf die neuen Hoheitsgebiete, ohne dass es einer erneuten Markenanmeldung bedarf.

Die Gemeinschaftsmarke verschafft dem Inhaber damit nicht nur Zugang zum heutigen Binnenmarkt, sondern zugleich auch zu einem expandierenden Markt.





10Jahre logo_trademark24
ermöglicht Ihnen mit einer einzigen Markenanmeldung den schnellen, einfachen und kostengünstigen Schutz Ihres guten Namens in allen 27 Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Der Markenschutz gilt für 10 Jahre und ist danach beliebig oft verlängerbar.


statistik Fakten zur Gemeinschaftsmarke
Bereits über 800.000 Gemeinschaftsmarken sind beim HABM registriert. Jährlich werden ca. 70.000 neue Gemeinschaftsmarken angemeldet – wann ist Ihre Markenanmeldung dabei?


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Aktuelle Notizen:

13. Oktober 2011
BPatG: Die Wort-/Bildmarke "MOTORRAD REISEN TORENFAHRER" weist aufgrund ihrer konkreten graphischen Gestaltung hinreichende Unterscheidungskraft auf. Sie ist daher eintragungsfähig. mehr


Das sagen unsere Mandanten:




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Unser freibleibendes Angebot zur Markenanmeldung richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden. Die angegebenen Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Nicht inbegriffen sind die amtlichen Eintragungsgebühren des HABM, die € 900,- für eine Markenanmeldung in bis zu drei Klassen betragen. Für jede zusätzliche Klasse erhebt das HABM eine Gebühr in Höhe von € 150,-. Ein Verzeichnis der Klassen finden Sie hier.
** Weitergehende anwaltliche Tätigkeiten, z.B. bei Androhung einer Eintragungszurückweisung oder im Widerspruchsverfahren, bedürfen gesonderter Beauftragung und werden zusätzlich berechnet.