EU Markenanmeldung
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Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihrer Gemeinschafts-Markenanmeldung durch im Markenrecht erfahrene Fachanwälte |
| Persönliches Gespräch über die Zielsetzung Ihrer Markenanmeldung und den angestrebten Schutzumfang | |
| Identitätsrecherche bzgl. bestehender Gemeinschaftsmarken und IR-Marken | |
| Erstellung eines optimalen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses für Ihre Gemeinschaftsmarke | |
| Fertigung Ihrer Gemeinschafts-Markenanmeldung | |
| Übermittlung der Anmeldung an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), Alicante, Spanien | |
| Führung der Standardkorrespondenz mit dem HABM** | |
| Prüfung und Weiterleitung der Empfangsbescheinigung | |
| Übersendung Ihrer elektronischen Markenurkunde | |
| Festpreis. Keine versteckten Kosten. |
Anwaltliches Pauschal-Honorar: 599,- Euro*
zzgl. der amtlichen Gebühren von 900€ für die Anmeldung Ihrer Gemeinschaftsmarke in bis zu drei Klassen, für jede zusätzliche Klasse erhebt das HABM eine Gebühr von 150€.
10 gute Gründe für die Anmeldung Ihrer Gemeinschaftsmarke
| 1 | Einheitlicher Schutz Ihrer Kennzeichen in sämtlichen Staaten der Europäischen Union |
| 2 | Einfaches Verfahren und einfache Handhabung |
- Vornahme einer einzigen Markenanmeldung für die gesamte EU;
- eine einzige Verfahrenssprache;
- eine einzige zentrale Verwaltungsstelle;
- eine einzige zu verwaltende Akte.
| 3 | Geringe Kosten |
| 4 | Inanspruchnahme von Prioritätsrechten möglich |
Der Anmelder einer Gemeinschaftsmarke kann die Priorität einer identischen älteren nationalen oder internationalen Marke für dieselben Waren und Dienstleistungen beanspruchen. Dies muss binnen einer Frist von sechs Monaten erfolgen, welche mit dem Tag der Einreichung der ersten Markenanmeldung beginnt. Dadurch kommt er bereits ab dem früheren Datum in den Genuss des Markenschutzes.
Handelt es sich bei der älteren Marke um eine Gemeinschaftsmarke, so kann diese auch dazu verwendet werden, später identische Marken in anderen Ländern anzumelden und die Priorität der älteren Gemeinschaftsmarkenanmeldung in Anspruch zu nehmen.
| 5 | Leicht zu erfüllende Benutzungsanforderungen |
| 6 | Umfassender und effektiver Rechtsschutz |
Verletzungsklagen können vor den Gemeinschaftsmarkengerichten erhoben werden. Dies sind von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benannte nationale Gerichte, die über die Verfahren im Bereich der Gemeinschaftsmarken befinden. Ihre Urteile gelten in der gesamten Europäischen Union. Dadurch wird vermieden, dass Verletzer in jedem Mitgliedstaat einzeln verfolgt werden müssen. Nur die Gemeinschaftsmarke bietet einen solchen EU-weiten Markenschutz.
Im Verletzungsfall können nicht nur Unterlassungsansprüche, sondern auch Schadensersatz, Abschöpfung des Verletzergewinns oder fiktive Lizenzgebühren geltend gemacht werden. Zudem haben Sie Anspruch auf vollständige Erstattung Ihrer Rechtsverfolgungskosten.
| 7 | Erfolgreich gegen Domaingrabber vorgehen |
| 8 | Weitreichende Möglichkeiten, die Gemeinschaftsmarke wirtschaftlich zu verwerten |
Die Gemeinschaftsmarke kann, unabhängig von der Übertragung des Unternehmens, zu dem sie gehört, für alle oder einen Teil der Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, veräußert werden.
Für die Gemeinschaftsmarke können weiterhin ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenzen vergeben werden. Diese Lizenzen können für das gesamte Gebiet der Europäischen Union oder auch nur für einen Teil der Union erteilt werden.
| 9 | Ein älteres Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
| 10 | Erweiterung vorprogrammiert |
Durch die Erweiterung der Europäischen Union um neue Mitgliedstaaten umfasst die Europäische Union mittlerweile 27 Mitgliedstaaten. Zurzeit gibt es eine Reihe von Beitrittskandidaten (z.B. Island, Kroatien, Mazedonien oder die Türkei). Bei jeder neuen Erweiterung der EU erstrecken sich alle bestehenden Gemeinschafts-Markenanmeldungen und -eintragungen automatisch auf die neuen Hoheitsgebiete, ohne dass es einer erneuten Markenanmeldung bedarf.
Die Gemeinschaftsmarke verschafft dem Inhaber damit nicht nur Zugang zum heutigen Binnenmarkt, sondern zugleich auch zu einem expandierenden Markt.
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| ermöglicht Ihnen mit einer einzigen Markenanmeldung den schnellen, einfachen und kostengünstigen Schutz Ihres guten Namens in allen 27 Staaten der Europäischen Gemeinschaft. Der Markenschutz gilt für 10 Jahre und ist danach beliebig oft verlängerbar. |
| Fakten zur Gemeinschaftsmarke | |
| Bereits über 800.000 Gemeinschaftsmarken sind beim HABM registriert. Jährlich werden ca. 70.000 neue Gemeinschaftsmarken angemeldet – wann ist Ihre Markenanmeldung dabei? |
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Haben Sie Fragen zur Gemeinschafts-Markenanmeldung? Füllen Sie unser Callback-Formular aus, wir rufen Sie an! |


